Wettverbot für Hartz IV Empfänger? Das Landgericht Köln hat es beschlossen und bekräftigt, Hartz IV Empfänger dürfen keine Sportwetten abschließen. Menschen, die von Hartz IV leben und somit ca. 360 Euro monatlich zur Verfügung stehen haben, dürfen ihr Geld nicht für Sportwetten ausgeben. Doch wie soll dieses Urteil in die Tat umgesetzt werden? Wenn das Personal im Toto Lotto Geschäft nicht gerade alle ihre Kunden persönlich kennen, dann wird es schwer, einen Hartz IV Empfänger rein an seinem Erscheinungsbild auszumachen. Gerade in großen Städten in denen täglich viele Kunden solche Geschäfte besuchen ist es überhaupt nicht möglich, jeden einzelnen Kunden nach seinen Einkünften auszufragen. Wie sollte denn der typische Hartz IV Empfänger nach der Meinung des Gerichtes aussehen? Muss nun jeder Kunde der eine Sportwette abschließen, möchte einen Verdienstnachweis oder einen aktuellen Kontoauszug vorlegen? Diese Methoden sind wohl kaum umsetzbar.
Verdeckte Testkäufer, die von einem Internet Wettanbieter mit Sitz in Malta, in einen Lotto Laden geschickt wurden und sich lautstark über ihr Hartz IV Einkommen in dem Toto Lotto Laden unterhalten hatten, konnten trotzdem ihr Sportwetten abschließen. Die Wettscheine wurden ohne Einwand oder Nachfrage des Personals angenommen. Daraufhin hatte der private Wettanbieter Klage eingereicht. Welche Maßnahmen sollen denn nun ergriffen werden, um zu verhindern, dass ein Hartz IV Empfänger zu viel Geld für Sportwetten ausgibt und sich im schlimmsten Fall verschuldet? Definitiv können keine Maßnahmen ergriffen werden und kaum ein Mitarbeiter in einem Toto Lotto Laden wird jeden seiner Kunden auf sein Gehalt oder sein Einkommen ansprechen. Sollte hier nicht nie Privatsphäre jedes einzelnen Menschen gewahrt werden?
Wie weit können Urteile denn gehen? Auf jeden Fall liegt hier bei diesem Urteil eine Diskriminierung vor und dieses Urteil wird wohl auf Dauer nicht so bestehen bleiben können. Natürlich sollte jeder Einzelne darüber nachdenken, wie und für was er das Geld nutzt, das der Staat ihm als Lebensunterhalt zur Verfügung stellt, dennoch liegt die Entscheidung am Ende immer am Menschen selbst der das Geld ausgibt.